Diagnostik der Dyskalkulie/Rechenstörung
 
Näheres zur Diagnostik der Dyskalkulie/Rechenstörung
Eine ausführliche Diagnostik kann ich in meiner Praxis durchführen.

Um einen Antrag (nach § 35a SGB VIII) auf Übernahme der Therapiekosten durch das Jugendamt stellen zu können, muss ein entsprechendes Gutachten vorliegen und eine körperliche Untersuchung durchgeführt worden sein. Dazu wenden Sie sich an Fachkräfte, wie
  • Diplom-Psychologen
  • Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
Bausteine der multiaxialen Diagnostik sind:
  • Erhebung der individuellen Entwicklung
  • Standardisierter Rechentest
  • Intelligenztest
  • Untersuchung des Verhaltens (z.B. Aufmerksamkeit, Impulsivität) und der Emotionalität (z.B. Schulangst, depressive Verstimmungen)
  • Neurologische Untersuchung, Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit
Ausführliche Diagnostik und Erstellung eines individuellen Förderplans für jedes Kind.