Finanzierung
 
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Legasthenie- bzw. Dyskalkulie-Therapie nicht.
Außerschulische Legasthenie-/Dyskalkulie-Therapien können von den Eltern getragen werden oder unter Umständen über die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII von den Jugendämtern finanziert werden.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch das Jugendamt ist meist ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters. Adressen und Telefonnummern erhalten Sie gerne auf Anfrage in meiner Praxis.
Beantragung der Kostenübernahme durchs Jugendamt gemäß § 35a SGB VIII oder Eigenfinanzierung.